Hinweise zur Batterieentsorgung (BattG) & ElektroG

Gesetzliche Informationspflichten für den Umgang mit Altbatterien, Akkumulatoren und Elektro-Altgeräten.

Hinweise zur Entsorgung von Altbatterien (§ 18 BattG)

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien oder Akkumulatoren enthalten (z. B. E-Scooter, E-Roller, E-Motorräder, Seniorenmobile oder kabelloses Zubehör), sind wir verpflichtet, Sie gemäß dem Batteriegesetz (BattG) auf Folgendes hinzuweisen:

Batterien und Akkus dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden! Sie sind als Endnutzer zur ordnungsgemäßen Rückgabe gebrauchter Batterien gesetzlich verpflichtet. Altbatterien können Schadstoffe enthalten, die bei nicht fachgerechter Lagerung oder Entsorgung die Umwelt oder Ihre Gesundheit schädigen können. Zudem enthalten Batterien wichtige Rohstoffe wie z. B. Eisen, Zink, Mangan, Kobalt oder Nickel, die recycelt werden können.

Unentgeltliche Rückgabemöglichkeit

Sie können Altbatterien nach Gebrauch entweder bei den dafür eingerichteten Rücknahmestellen (z. B. in kommunalen Wertstoffhöfen oder überall dort, wo Batterien im Handel verkauft werden) unentgeltlich zurückgeben oder ausreichend frankiert an unser Versandlager / Store zurücksenden bzw. vor Ort abgeben:

eRideHub Store & Meisterwerkstatt
Ottobrunner Str. 1
85521 Riemerling / Hohenbrunn (München)
Deutschland

Bedeutung der Batteriesymbole (§ 17 Abs. 1 BattG)

Mülltonnensymbol

Das abgebildete Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass die betreffende Batterie nicht in den gewöhnlichen Hausmüll geworfen werden darf.

Sofern die Batterie mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthält, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils verwendeten Schadstoffes:

  • Pb: Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
  • Cd: Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
  • Hg: Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber

Besondere Sicherheitshinweise für Lithium-Ionen-Akkumulatoren

Lithium-Akkus (z. B. Li-Ion, LiFePO4), wie sie in E-Scootern, E-Rollern und E-Bikes eingesetzt werden, speichern erhebliche Mengen an Energie. Bitte beachten Sie vor einer Entsorgung oder Rückgabe folgende Vorsichtsmaßnahmen:

  • Pole abkleben: Kleben Sie die metallischen Kontakte/Pole vor der Abgabe unbedingt mit nicht leitendem Isolierband ab, um Kurzschlüsse zu verhindern.
  • Beschädigte Akkus: Mechanisch beschädigte, aufgeblähte oder undichte Lithium-Akkus dürfen wegen akuter Brand- und Explosionsgefahr niemals auf dem Postweg versendet werden! Solche Akkus müssen direkt bei lokalen Wertstoffhöfen oder Schadstoffsammelstellen abgegeben werden.

Hinweise zu Elektro- und Elektronik-Altgeräten (ElektroG)

Elektro- und Elektronikgeräte dürfen gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen.

Eigenverantwortliche Löschung personenbezogener Daten:
Bitte beachten Sie, dass Sie als Endnutzer vor der Rückgabe bzw. Entsorgung eines Altgerätes eigenverantwortlich für die Löschung personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten (z. B. im Display oder Steuergerät gespeicherte Fahrprofile oder Bluetooth-Kopplungen) Sorge tragen müssen.

Batterien und Leuchtmittel vor der Abgabe entnehmen:
Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle zerstörungsfrei von dem Altgerät zu trennen.